25.07.2009, 23:15
Ja kann man, braucht aber auch einen Gutachter, der sich mit Corvetten auskennt.
Eine C4 ist eh nicht im System, was schon ein Problem macht.
Da also Vorsicht.
Ebenso bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung, deren Restwertangeboten etc..
Nimm Dir einen Anwalt, der es kann, bloß nicht alleine machen. Die Anwaltskosten
sind eine Schadenposition, die die gegnerische Versicherung zahlen muß.
Wenn Du Fragen hast, ruf mich an. 0172 2833028.
Gruß Edgar
Eine C4 ist eh nicht im System, was schon ein Problem macht.
Da also Vorsicht.
Ebenso bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung, deren Restwertangeboten etc..
Nimm Dir einen Anwalt, der es kann, bloß nicht alleine machen. Die Anwaltskosten
sind eine Schadenposition, die die gegnerische Versicherung zahlen muß.
Wenn Du Fragen hast, ruf mich an. 0172 2833028.
Gruß Edgar