07.05.2009, 16:43
Mit den o.a. "DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer "
sind wohl die Herstellerstempel auf den normalen Schildern gemeint - nicht die Zulassungs- und Hu-Stempel.
Wenn dies so wäre, entfiele die Begründung des Gerichtes.
sind wohl die Herstellerstempel auf den normalen Schildern gemeint - nicht die Zulassungs- und Hu-Stempel.
Wenn dies so wäre, entfiele die Begründung des Gerichtes.
![Grübeln Grübeln](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/gruebel.gif)
![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)