21.03.2009, 11:33
Mich wundert nicht, daß mancheiner aggressiv reagiert, denn wenn schon der Kauf an die Nerven geht, was machen diese erst bei einer Insolvenz des Vertragspartners.
Was ist mit Anzahlungen, die auf den Neukauf gezahlt wurden. Gibt es sowas wie einen Sicherungsschein oder ähnliches,oder sind die weg?
Kann ein Insolvenzverwalter die Käufer zur Abnahme zwingen, oder ist der Vertrag mit der Insolvenz des Lieferanten ex nunc hinfällig?
Was ist mit Anzahlungen, die auf den Neukauf gezahlt wurden. Gibt es sowas wie einen Sicherungsschein oder ähnliches,oder sind die weg?
Kann ein Insolvenzverwalter die Käufer zur Abnahme zwingen, oder ist der Vertrag mit der Insolvenz des Lieferanten ex nunc hinfällig?
6TVette