05.02.2009, 20:28
in meiner verwandtschaft wird ein 67er MGB mit H-kennzeichen ganz normal als firmenwagen gefahren, anstatt LP wurde das wertgutachten
für die oldt.-versicherung genommen.
abschreibung weiß ich jetzt grad nicht, die kiste wird ja kaum weniger wert.
bzgl. LPG: "zeittypisches zubehör" ist beim H-kennz. erlaubt (ausnahemen bestätigen die regel), als solches könnte man doch die
gasanlage auch betrachten. ich würd einen H-gutachter fragen, der nen guten leumund hat
in den 70er und 80er jahren war zumindest in
holland, belgien und im deutschen grenzgebiet die LPG-anlage an der tagesordnung.
good luck!
f.
für die oldt.-versicherung genommen.
abschreibung weiß ich jetzt grad nicht, die kiste wird ja kaum weniger wert.
bzgl. LPG: "zeittypisches zubehör" ist beim H-kennz. erlaubt (ausnahemen bestätigen die regel), als solches könnte man doch die
gasanlage auch betrachten. ich würd einen H-gutachter fragen, der nen guten leumund hat
in den 70er und 80er jahren war zumindest in
holland, belgien und im deutschen grenzgebiet die LPG-anlage an der tagesordnung.
good luck!
f.