26.01.2009, 18:46
Hallo Andreas,
egal wie Du zum H-Kennzeichen kommst, mit der vorherigen Zuteilung eines 07er-Kennzeichen hat das nichts zu tun. Denn ein Fahrzeug mit 07-Kennzeichen ist nicht zugelassen, kann also auch nicht abgemeldet werden. Das Buch für das 07-Kennzeichen ist personenbezogen, nicht Fahrzeug bezogen (Zitat FTJ).
Wenn für das Fahrzeug ehemalige Zulassungsunterlagen vorhanden sind (alter Brief) dann musst Du diese vorlegen. In diesem Fall wird das alte Zulassungsdatum zugrunde gelegt.
War der Wagen noch nie in Dt zugelassen, wird ein fiktives Zulassungsdatum eingetragen.
Gruß Dietmar
egal wie Du zum H-Kennzeichen kommst, mit der vorherigen Zuteilung eines 07er-Kennzeichen hat das nichts zu tun. Denn ein Fahrzeug mit 07-Kennzeichen ist nicht zugelassen, kann also auch nicht abgemeldet werden. Das Buch für das 07-Kennzeichen ist personenbezogen, nicht Fahrzeug bezogen (Zitat FTJ).
Wenn für das Fahrzeug ehemalige Zulassungsunterlagen vorhanden sind (alter Brief) dann musst Du diese vorlegen. In diesem Fall wird das alte Zulassungsdatum zugrunde gelegt.
War der Wagen noch nie in Dt zugelassen, wird ein fiktives Zulassungsdatum eingetragen.
Gruß Dietmar
Corv76
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