18.01.2009, 15:19
Das stimmt so schon langhe nicht mehr. Seit einigen Jahren ist es gleich, wo die Inspektionen und Instandsetzungen durchgeführt wurden, es muss nur nach Herstellervorgaben und deren Checkliste mit Orginal bzw Orginal-Zuliefererteilen erfolgen. Garantie bleibt nach wie vor bestehen, nur evt nach der Garantiezeit anfallende Kulanzregelungen kann der Hersteller ablehnen (was er ohnehin meist tut)
Einzige Ausnahme: Anschlußgarantie (nach der Werksgarantie) vom Vertragshändler, der die Inspektionen in seinem Haus verlangt.
Mfg Axel
Einzige Ausnahme: Anschlußgarantie (nach der Werksgarantie) vom Vertragshändler, der die Inspektionen in seinem Haus verlangt.
Mfg Axel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum
kfz-holzer.de
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