07.06.2003, 11:08
Zitat:Da es sich bei ihm fast ausschließlich um ältere Fahrzeuge handelt, hat er einen entsprechenden Kaufvertrag entwickelt, der ihn von fast allen Gewährleistungsansprüchen freistellt (zu finden auf seiner Internet-Seite).
Da sind aber durch die jüngste Rechtsprechung ganz klare Grenzen gezogen worden, wie man hier nachlesen kann.
Der Trick mit dem "Bastlerauto" und dem damit verbundenen Gewährleistungsausschluß funktioniert nicht mehr
Gruß
Tripower