03.12.2008, 01:26
Sehr korrekt dem Gesetzestext und den Verordnungen folgend wäre übrigens eine H-Zuteilung ab dem 1. Januar des 30. Jahres.
Dort steht nämlich: Im 30. Jahr der Erstzulassung.
Und das hat nichts mit dem Tagesdatum zu tun, sondern dem Jahr.
Dagegen anzugehen würde allerdings eine Neufassung der Don-Quichote-Geschichte bedeuten. Da die Gerichte auch keine Ahnung haben (oder keinen Bock), werden sie Dich nicht mal wie Sancho Pansa behandeln, sondern eher wie dessen trabenden Untersatz.
Dort steht nämlich: Im 30. Jahr der Erstzulassung.
Und das hat nichts mit dem Tagesdatum zu tun, sondern dem Jahr.
Dagegen anzugehen würde allerdings eine Neufassung der Don-Quichote-Geschichte bedeuten. Da die Gerichte auch keine Ahnung haben (oder keinen Bock), werden sie Dich nicht mal wie Sancho Pansa behandeln, sondern eher wie dessen trabenden Untersatz.