04.11.2008, 16:25
das interessiert die huk leider zur zeit nicht. hab ich alles schon so zu denen gesagt.
ich müsste die abholung und bezahlung des fahrzeugs notfalls einklagen. aber die huk hätte damit nun nichts mehr zu tun, das wäre eine angelegenheit zwischen mir und dem höchstbieter.
so ist der letzte stand der dinge.
wie ist das denn nun rechtlich genau geregelt?
gruss
andy
ich müsste die abholung und bezahlung des fahrzeugs notfalls einklagen. aber die huk hätte damit nun nichts mehr zu tun, das wäre eine angelegenheit zwischen mir und dem höchstbieter.
so ist der letzte stand der dinge.
wie ist das denn nun rechtlich genau geregelt?
gruss
andy