02.10.2008, 16:30
Zitat:Original von JR
Sind sie auch!
Die Nordschleife bei Tourifahrten ist nichts anderes als eine mautpflichtige Einbahnstrasse, auf der die allgemeinen Regeln der StVO gelten.
Ob das im Einzelnen von den Befahrern auch so gehandhabt wird, ist unerheblich, wenn es aufgrund z.B. von Rechtsüberholen mal kracht, wird demjenigen das recht schnell wieder in den Sinn gebracht.
Gruß
JR
Bei einem Streit um Garantieleistungen nach einem Nordschleifenbesuch möchte ich gerne mal Mäuschen spielen...
JURIS gibt da nur einen Fall zwischen BMW und einem Kunden her...der hatte aufgrund mangelhafter Bremsen am BMW M3 geklagt und verloren (nach Hockenheimbesuch)...