18.03.2002, 16:22
Hallo dieter,
wie mir bekannt ist dürfen Fahrzeuge die vor dem 1.1.1970 zugelassen worden hinten rot blinken (siehe § 54 StVZO). Danach muss es hinten gelb blinken.
Viel Glück bei Deinen Anpassungen.
Gruß,
Don
P.S. Braucht man eigentlich einen Rückfahrscheinwerfer oder nicht (für den TÜV)?
wie mir bekannt ist dürfen Fahrzeuge die vor dem 1.1.1970 zugelassen worden hinten rot blinken (siehe § 54 StVZO). Danach muss es hinten gelb blinken.
Viel Glück bei Deinen Anpassungen.
Gruß,
Don
P.S. Braucht man eigentlich einen Rückfahrscheinwerfer oder nicht (für den TÜV)?
All this has happened before and will happen again...
Ex: 69er Coupé L36 427ci/390hp mit 623 Nm -> [URL= https://www.youtube.com/watch?v=-oEt3p87Z7k]BigBlock presentation ...[/URL]
Ex: 69er Coupé L36 427ci/390hp mit 623 Nm -> [URL= https://www.youtube.com/watch?v=-oEt3p87Z7k]BigBlock presentation ...[/URL]
![[Bild: Signatur1.jpg]](https://www.geschwendtner.de/Chriss/Signatur1.jpg)