25.08.2008, 08:22
Zitat:...Die Prüfung und Bewertung von Fehlfunktionen elektronischer Fahrhilfen ist im übrigen Teil der Homologation zur ABE, und da wird schon hingeschaut!...
Weißt Du das oder vermutest Du das?
Ich hatte einmal eine längere und ausführliche Besprechung mit dem Leiter der Prüfstelle einer Großstadt, hier im Rhein-Main-Gebiet. Hier bei ging es um Änderungen an meinem Camaro, die ich mit einer Einzelabnahme gem. §21 eintragen lassen wollte.
Die von mir beabsichtigte Änderung und deutliche Verbesserung an meinen Bremsen, die am Camaro vom Werk her TOTAL unterdimensioniert sind für die hier üblichen Geschwindigkeiten, wollte man nicht eintragen, weil kein Gutachten vorlag.
Auf mein Nachfragen, wie das Fahreug vom KBA / TÜV mit diesen gefährlich schwachen Bremsen eine Zulassung für Deutschland bekommen konnte, wurde mir sinngemäß erwidert:
Die Fahrzeugetypen namhafter/akkreditierter Hersteller werden nicht grundsättzlich einer detaillierten Typprüfung über all technsichen Bereiche unterzogen, sondern der Hersteller garantiert die Übereinstimmung mit den bestehenden Richtlinien und Gesetzen.
Erst wenn Probleme im Betrieb bekannt werden, wird eine detaillierte Untersuchung angeordnet und ggfs. Maßnahmen ergriffen.
Genau aus diesem Grunde ist es m.E. nicht nur legitim, sondern sogar sinnvoll, wenn wir solche Beobachtungen, wie die des Threadstarters hier, wenn sie glaubhaft vorgetragen sind, auch ernsthaft diskutieren.
Andererseits, die Technikfeindlichkeit einiger Boardies hier, die die Elektronik pauschal verteufeln...

Grüße, Holger
In Memoriam Thomas W. (MadTom)