01.08.2008, 12:42
Genau das Problem hatte ich auch. Unser Pferdeanhänger wurde auf 2,5 To aufgelastet, beide zugfahrzeuge dürfen jedoch nur 2 bzw. 2m1 To ziehen.
Ich habe dann mal bei der Polzei (mussten lange suchen um eine Antwort geben zu können) und beim TÜV nachgefragt:
Entscheidend ist, was hinten tatsächlich dranhängt, nicht was der Hänger theoretisch wiegen darf.
Wenn Du also mit Zuladung unter 2 To bleibst darfst Du das machen.
Frank
Ich habe dann mal bei der Polzei (mussten lange suchen um eine Antwort geben zu können) und beim TÜV nachgefragt:
Entscheidend ist, was hinten tatsächlich dranhängt, nicht was der Hänger theoretisch wiegen darf.
Wenn Du also mit Zuladung unter 2 To bleibst darfst Du das machen.
Frank