30.07.2008, 16:41
Ich sehe gerade, dass Dein Führerschein weg ist. Was ist denn jetzt genau passiert?
Ist er beschlagnahmt worden (§ 111 a Abs. 3 StPO)? Falls ja, wahrscheinlich mit der Begründung, dass die entgültige Entziehung der Fahrerlaubnis im Raume steht (§§ 69 Abs. 1 und 2, 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB) und man so eine weitere Gefährung abwenden will. Hier muss Dein Anwalt dringend die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen lassen (Beschwerde nach §§304 f. StPO).
Wie gesagt: Such Dir einen Anwalt mit Biß und Erfahrung im Strafrecht / Straßenverkehrsrecht.
Ist er beschlagnahmt worden (§ 111 a Abs. 3 StPO)? Falls ja, wahrscheinlich mit der Begründung, dass die entgültige Entziehung der Fahrerlaubnis im Raume steht (§§ 69 Abs. 1 und 2, 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB) und man so eine weitere Gefährung abwenden will. Hier muss Dein Anwalt dringend die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen lassen (Beschwerde nach §§304 f. StPO).
Wie gesagt: Such Dir einen Anwalt mit Biß und Erfahrung im Strafrecht / Straßenverkehrsrecht.