13.02.2002, 03:36
Hi,
Axel, habe versucht Dich telefonisch zu erreichen, kam aber nicht durch. gehe mal davon aus das es um diesen thread ging ?!
Blake, hallo im Forum. Ist doch super das wir doch langsam aber stetig mehr werden! Mit der C5 wirst Du viel Spass haben, und hier im Forum kannst Du einiges an Infos hierzu bekommen. Sollten Deine Fragen hier nicht beantwortet werden können und Dein englisch OK ist, empfiehlt sich immer mal im US Forum vorbei zu schauen (http://www.corvetteforum.com)
Nun zu Deiner Frage zu der Beleuchtung der C5. Habe selbst das US Modell mit den (komplett) roten Rückleuchten. Hier sind dann die Rückfahrscheinwerfer links und rechts des Nummernschildes. Da der Wagen eine Einzelabnahme vom TÜV bekam ist natürlich alles eingetragen. Hierzu zählen die roten Blinker, das kurze Nummernschild (max 32 cm) und die roten (nur hinten vorhandenen) Seitenmarkierungsleuchten. Nicht vorhanden bei der US Version sind die Nebelschlussleuchten. Diese muss nachgerüstet werden. Hier die gesetzlichen Regularien:
"§53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt."
Du kannst Dir natürlich zum einen eine deutsche C5 kaufen und alles umbauen. Die Teile hierzu sind recht einfach in den Staaten zu bestellen. Dann müsstest Du (wenns legal sein soll) alles noch vom TÜV abnehmen lassen, und zusätzlich noch (wie Axel erwähnt hat) die Schaltung für einige Lampen abändern.
Einfacher ist meiner Meinung nach einer US Version zu schauen. Dann hast Du normalerweise alles bereits eingetragen, und im Normalfall auch die "Daytime Running Lights" (Blinker sind vorne bei Tag immer an) auch eingetragen.
Wenn Du noch Fragen hast kannst Du mich auch direkt anmailen.
Jochen
Axel, habe versucht Dich telefonisch zu erreichen, kam aber nicht durch. gehe mal davon aus das es um diesen thread ging ?!
Blake, hallo im Forum. Ist doch super das wir doch langsam aber stetig mehr werden! Mit der C5 wirst Du viel Spass haben, und hier im Forum kannst Du einiges an Infos hierzu bekommen. Sollten Deine Fragen hier nicht beantwortet werden können und Dein englisch OK ist, empfiehlt sich immer mal im US Forum vorbei zu schauen (http://www.corvetteforum.com)
Nun zu Deiner Frage zu der Beleuchtung der C5. Habe selbst das US Modell mit den (komplett) roten Rückleuchten. Hier sind dann die Rückfahrscheinwerfer links und rechts des Nummernschildes. Da der Wagen eine Einzelabnahme vom TÜV bekam ist natürlich alles eingetragen. Hierzu zählen die roten Blinker, das kurze Nummernschild (max 32 cm) und die roten (nur hinten vorhandenen) Seitenmarkierungsleuchten. Nicht vorhanden bei der US Version sind die Nebelschlussleuchten. Diese muss nachgerüstet werden. Hier die gesetzlichen Regularien:
"§53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt."
Du kannst Dir natürlich zum einen eine deutsche C5 kaufen und alles umbauen. Die Teile hierzu sind recht einfach in den Staaten zu bestellen. Dann müsstest Du (wenns legal sein soll) alles noch vom TÜV abnehmen lassen, und zusätzlich noch (wie Axel erwähnt hat) die Schaltung für einige Lampen abändern.
Einfacher ist meiner Meinung nach einer US Version zu schauen. Dann hast Du normalerweise alles bereits eingetragen, und im Normalfall auch die "Daytime Running Lights" (Blinker sind vorne bei Tag immer an) auch eingetragen.
Wenn Du noch Fragen hast kannst Du mich auch direkt anmailen.
Jochen