12.04.2008, 20:31
Ich sehe schon das neue Gesetz in der StVO
§1 Der Führer eines Kraftfahrzeug muß sich, bevor er unter einer Brücke hindurch fährt,
sich davon überzeugen das sich keine Personen auf der Brücke befinden.
§2 Ist dieses der Fall hat er sich zweifelsfrei dafon zu überzeugen, das sich kein
potenziellen Steinewerfer darunter befinden.
§3 Ist dieses nicht der Fall so hat der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit der gegebenen
Situation anzupassen (Schrittgeschwindigkeit) und den Brückenbesuchern durch
pendelder Fahrweise, das einschalten der Warnblinkanlage und das betätigen der
Lichthupe dafon in Kenntnis zu setzen, das man heute nicht beworfen werden möchte.
§4 Kommt er trotz allen Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zusammenprall mit einem Wurfgeschoß,
so ist es dem Kraftfahrer untersagt gegenmaßnahmen wie z.B. verfolgen einzuleiten.
Dieses Gesetz dient ausschließlich nur dem Schutz der jugendlichen Steinewerfer vor den agressiven Kraftfahren.
§1 Der Führer eines Kraftfahrzeug muß sich, bevor er unter einer Brücke hindurch fährt,
sich davon überzeugen das sich keine Personen auf der Brücke befinden.
§2 Ist dieses der Fall hat er sich zweifelsfrei dafon zu überzeugen, das sich kein
potenziellen Steinewerfer darunter befinden.
§3 Ist dieses nicht der Fall so hat der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit der gegebenen
Situation anzupassen (Schrittgeschwindigkeit) und den Brückenbesuchern durch
pendelder Fahrweise, das einschalten der Warnblinkanlage und das betätigen der
Lichthupe dafon in Kenntnis zu setzen, das man heute nicht beworfen werden möchte.
§4 Kommt er trotz allen Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zusammenprall mit einem Wurfgeschoß,
so ist es dem Kraftfahrer untersagt gegenmaßnahmen wie z.B. verfolgen einzuleiten.
Dieses Gesetz dient ausschließlich nur dem Schutz der jugendlichen Steinewerfer vor den agressiven Kraftfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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