11.04.2008, 12:00
Zitat:Original von siggi-annette
Hallo,
die Scheinwerfer- Reinigungsanlage ist nicht notwendig, der TÜV-Mann kann dafür
eine Ausnahmegenehmigung schreiben.
Gruß
Siggi
Kannst Du das belegen?
Wenn nicht halte ich das für ein großes Gerücht.
Damit würde der TÜV Mann gegen die STVZO handeln.
Xenon sind keine roten Rückleuchten o.ä. sondern können massiv im Straßenverkehr stören.
Wie sollte die Ausnahme denn lauten? "Muß vor jeder Fahrt mit einem Lappen die SW putzen?"