11.04.2008, 09:42
Klar.
Es müssen die Ergebnisse der Testmessungen vorliegen, die zu Beginn und Ende der Mesungsreihe durchzuführen sind.
Im Idelafall gab es weitere Fahrzeuge im Bereich von 50m hinter Dir.
Das reichte bei mir aus, nach 10 Monaten wurde das verfahren eingestellt, "weil eine Ahndung nicht geboten erscheint".
Der Beamte meinte unmittelbar nach der Messung, dass die anderen Fahrzeuge egal seien, er kenne die Zuordnungsproblematik, die würde in meinem Fall aber nicht vorliegen. Nun ja, hinter mir war ein LKW, allerdings laut Beamten deutlich weiter als 50 Meter entfernt. Ich habe dann den gesamten Bereich vermessen, Bilder gemacht, alles eingereicht mit dem Hinweis der deutlich größeren Stirnfläche des LKW, und das reichte der Stattsanwaltschaft Bielefeld dann aus.
Ich hatte KEINE Rechtsschutzversicherung und musste auch nicht bei gericht vorstellig werden.
Viel Glück...
Björn.
Es müssen die Ergebnisse der Testmessungen vorliegen, die zu Beginn und Ende der Mesungsreihe durchzuführen sind.
Im Idelafall gab es weitere Fahrzeuge im Bereich von 50m hinter Dir.
Das reichte bei mir aus, nach 10 Monaten wurde das verfahren eingestellt, "weil eine Ahndung nicht geboten erscheint".
Der Beamte meinte unmittelbar nach der Messung, dass die anderen Fahrzeuge egal seien, er kenne die Zuordnungsproblematik, die würde in meinem Fall aber nicht vorliegen. Nun ja, hinter mir war ein LKW, allerdings laut Beamten deutlich weiter als 50 Meter entfernt. Ich habe dann den gesamten Bereich vermessen, Bilder gemacht, alles eingereicht mit dem Hinweis der deutlich größeren Stirnfläche des LKW, und das reichte der Stattsanwaltschaft Bielefeld dann aus.
Ich hatte KEINE Rechtsschutzversicherung und musste auch nicht bei gericht vorstellig werden.
Viel Glück...
Björn.