26.03.2008, 21:17
Zitat:Original von AchimK
Also bei mir steht drin: Warnblinkkontrolle rot und rotes Blinklicht.
Ich frage mich echt, wie Deine Beiträge weiterhelfen sollen. Du hast nunmal rote Blinker eingetragen, der Threadersteller nicht.
Er möchte sie gerne eingetragen bekommen. Dazu bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird nicht mehr für Fahrzeuge des BJ1996 erteilt. Durch Glück ist dies vielleicht noch zu erreichen, die Regel ist es hingegen mit Sicherheit nicht.