12.02.2008, 14:14
Da Garantie ja eine freiwillige Sache ist, kann der Garantiegeber natürlich auch selbst bestimmt, wann sie beginnt bzw. wann sie endet. Daher einfach mal in den Garantiebedingungen nachschauen. Das, was dort steht, gilt in jedem Fall.
Anders schaut die gesetzliche Gewährleistung aus, die gilt aber immer zwischen Verkäufer und Verbraucher (mind. 12 Monate bei gebrauchten Sachen, sofern entsprechende Verkürzung vereinbart wurde, sonst 24 Monate). Sie läuft ab dem Moment, in dem ich in Besitz der Sache gekommen bin.
Gruß
Uli
Anders schaut die gesetzliche Gewährleistung aus, die gilt aber immer zwischen Verkäufer und Verbraucher (mind. 12 Monate bei gebrauchten Sachen, sofern entsprechende Verkürzung vereinbart wurde, sonst 24 Monate). Sie läuft ab dem Moment, in dem ich in Besitz der Sache gekommen bin.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)