23.01.2008, 20:31
Zitat:Original von RainerR
Also mein Bekannter hat mir gesagt,er hätte den Vertrag schon vor Monaten abgeschlossen,
bei einem deutschen Händler,wobei natürlich kein Preis,keine Ausstattung,kein Liefer-
termin festgelegt werden konnte.Das war ihm auch egal,wenn das Auto wirklich kommt,
will er es sofort haben,egal was es kostet usw. Insofern hat er einen gültigen Kaufvertrag,
Gruss RainerR
Rainer,
Er meint - sicherlich im guten Glauben - er hätte einen Vertrag. Er kann aber nur eine einseitige
Neuwagenbestellung haben. Das ist für den Händler unverbindlich - für den Besteller verbindlich.
Erst durch die Annahme der Bestellung wird das für den Händler verbindlich.