15.01.2008, 13:48
@Tomislav63
Gut auf der anderen Seite lehnt man sich, nach schweizerischem Recht, mit dem Abschluss eines Kaufvertrages schon aus dem Fenster. Wenn der Verkäufer nicht liefern kann wird er automatisch schadenersatzpflichtig. Ich denke also ohne dass ein Händler sicher ist dass er Autos bekommt wird er keine Verträge abschliessen.
Klar das ist alles Makulatur wenn es am Schluss kein Auto gibt
Gruss
Ralph
Gut auf der anderen Seite lehnt man sich, nach schweizerischem Recht, mit dem Abschluss eines Kaufvertrages schon aus dem Fenster. Wenn der Verkäufer nicht liefern kann wird er automatisch schadenersatzpflichtig. Ich denke also ohne dass ein Händler sicher ist dass er Autos bekommt wird er keine Verträge abschliessen.
Klar das ist alles Makulatur wenn es am Schluss kein Auto gibt
Gruss
Ralph