14.01.2008, 13:37
Zitat:[i]Original von RainerR[/iBei solchen Kleinbeträgen will ich nicht laufend daran denken müssen: aber da darfst du nicht hinfahren,weil noch ne Rechnung offen ist! Das lohnt nicht,
Gruss RainerR
Das stimmt bei Parkverstößen aus den o.g. Gründen jedoch nicht, nur bei Geschwindigkeitsverstößen, wie dem von Uli, den er zurecht besser bezahlt hat.
50 € für einen simplen Parkverstoß wegen Parkzeitüberschreitung ist Wegelagerei !
Gruß Edgar