13.01.2008, 20:15
Zitat:Original von J.M.G.
Zitat:Original von Till
Ist der Betrieb auf der Rennstrecke nicht jetzt schon von der Garantie ausgeschlossen?
In den GM-Garantiebedingungen meiner 2002er C5 steht wörtlich:
Garantieansprüche bestehen nicht, wenn ein Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass das Kraftfahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde.
Die Nachweispflicht besteht also beim Hersteller...allerdings gibt es recht viele Urteile, die selbst Gewährleistungsansprüche beim Betrieb eines KFZ jenseits der StVO ausschließen.
Wenn du dein Fahrzeug nicht veränderst (also Serie bleibt) und du nicht an einer Rennveranstaltung teilnimmst, trotzdem aber eine Rennstrecke besuchst, sei es zu einem Perfektion- und Fahrsicherheitstraining, oder zu einer Touristenfahrt dann kann und wird dir
kein Hersteller der Welt die Garantie verweigern.
Anders sieht es aus, wenn am Fahrzeug irgend etwas nachgerüstet wird (außer nem Aufkleber oder einem Fuchsschwanz) dann kann und darf sich jeder Hersteller quer legen.
Das ist bei Porsche übrigens genau so und nicht anders.
Was ist denn unsachmäßig behandeln, bei 140 km/h den Rückwärtsgang reinknallen und die Kupplung kommen lassen, oder in der Garage den Motor bis 7000 U/min drehen lassen bis die Ölthemperatur 85 C° hat und dann erst los fahren ????
Aber eigentlich zerstören wir den Thread, das gehört hier eigentlich nicht hin..........sorry