13.01.2008, 20:01
Zitat:Original von Till
Ist der Betrieb auf der Rennstrecke nicht jetzt schon von der Garantie ausgeschlossen?
In den GM-Garantiebedingungen meiner 2002er C5 steht wörtlich:
Garantieansprüche bestehen nicht, wenn ein Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass das Kraftfahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde.
Die Nachweispflicht besteht also beim Hersteller...allerdings gibt es recht viele Urteile, die selbst Gewährleistungsansprüche beim Betrieb eines KFZ jenseits der StVO ausschließen.