04.01.2008, 17:53
Zitat:Original von Eckaat
Zitat:Original von JR
Hallo Wolfgang,
hast Du jetzt noch mal Kontakt zu dem Händler aufgenommen und gibt es auch eine Stellungnahme der Einbauhelden zur Art der Verlegung?
Gruß
JR
Ich bin zwar nicht Wolfgang, aber es gibt eine Reaktion.
Und zwar dergestalt, daß ich von einem Key Account Manager namens ************** aufgefordert worden bin diesen Thread zu löschen. Anderenfalls stünde der Tatverdacht der üblen Nachrede gegen das Unternehmen im Raum und rechtliche Schritte wären die Folge und so weiter und so fort, blablabla.
Denn als Betreiber hätte ich eine Kontrollpflicht, bei deren Verletzung ich mit Konsequenzen zu rechnen hätte.
Letzteres ist mir zwar bekannt, aber gilt das nicht nur, wenn Beiträge mit dem Gesetz kollidieren? Das ist ja hier nun nicht der Fall. Der eine schreibt so, der andere sagt stimmt nicht, weg damit.
Wat nu?
grübelt Ecki
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weder ist hier jemand verächtlich gemacht worden, noch sind die Beiträge geeignet jemanden in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Desweiteren verbreiten die User hier ja wohl keine Unwahrheiten, so daß die hier verbreiteten Tatsachen, erweißlich wahr sein dürften.
Damit ist der Tatbestand des § 186 StGB nicht erfüllt.
Und wer ist *************** ?