31.12.2007, 12:57
Richtig. Diese Ausnahmen kann aber kein Sachverständiger erteilen, sondern nur das zuständige Straßenverkehrsamt (i.d.R. das Landratsamt).
Hier in Halle fährt ein Renault durch die Gegend mit massiv getönten Scheiben ringsum, inkl. eines breiten Streifens der Frontscheibe. Der Fahrer hat einen massiven Sehfehler und die Tönung mittels Ausnahmegenehmigung legalisiert.
Hier in Halle fährt ein Renault durch die Gegend mit massiv getönten Scheiben ringsum, inkl. eines breiten Streifens der Frontscheibe. Der Fahrer hat einen massiven Sehfehler und die Tönung mittels Ausnahmegenehmigung legalisiert.