28.12.2007, 13:24
Zitat:Original von Molle
Die Wartung beim Vertragshändler im o.gen. Urteil bezieht sich auf Rostschutz und nicht auf die Mechanik.
So einfach ist das leider nicht. Lies Dir doch mal die Urteilsbegründung durch! Dieses Urteil ist auch 1:1 auf die Mechanik anwendbar. Siehe Link oben.