28.12.2007, 00:09
Zitat:Original von windgott
Zitat:Original von C53
Hallo
da kommt dann gleich ein "Schlaumeier" und wird sagen:
Es wurde ja auch nix gemacht
Aber er hat ja (fast) Recht ---- aber dies ist ja auch eine sehr gute Eigenschaft.
Gruß Heinz
Das ist wirklich eine sehr gute Eigenschaft der C6, kein Zahnriemen etc. Wenn da nur nicht die Motorschäden bei der Z06 wären..
Ansonsten sage ich zu den Kosten nix mehr , da es in der Garantiezeit unter Beachtung des o. g. BGH-Urteils keine weitere Option zur Wartung beim Vertragshändler gibt. Da würde auch ich in der Garantiezeit zum V-Händler gehen Trotzdem wäre ich mit unterm Fzg., da vier Augen mehr sehen als zwei
Es gibt schon Optionen zur Wartung beim Vertragshändler.
Man muss zur Inspektionsrechnung auch ein ordentliches Inspektionsprotokoll vorliegen.
Meine Inspektionen wurden von keinem GM Händler angefochten.
Alle anfallenden Garantiearbeiten wurden ordnungsgemäß abgewickelt.
So schauderig wie es sich anhört,aber ATU mit einem Inspektionsprotokoll ist seriös genug um alle Garantieansprüche zu erhalten.
Die Wartung beim Vertragshändler im o.gen. Urteil bezieht sich auf Rostschutz und nicht auf die Mechanik.
Die Erhaltung der Werksgarantie ist an den im Wartungsheft vorgegebenen Wartungsplan gebunden,den es zu erfüllen gilt und nicht nur mit einem Rech nungsbeleg sondern auch mit einem Protokoll.
Gruß Molle
Werner
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