21.10.2007, 10:01
Hallo,
vielen dank für eure Zuschriften.
Laut Aussage vom Tüv sollen die roten Blinker seit März 2007 bei einer Vollabnahme nicht mehr zulässig sein,genau wie die Kennzeichengröße.
Das Gesetz muß also ganz neu sein.
Meine anderen Fahrzeuge von Bj. 66-93 blinken alle rot und haben Bestandschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Stingray_72
vielen dank für eure Zuschriften.
Laut Aussage vom Tüv sollen die roten Blinker seit März 2007 bei einer Vollabnahme nicht mehr zulässig sein,genau wie die Kennzeichengröße.
Das Gesetz muß also ganz neu sein.
Meine anderen Fahrzeuge von Bj. 66-93 blinken alle rot und haben Bestandschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Stingray_72