02.10.2007, 13:17
Zitat:Original von C5pewter
Sicher wird die Sichtbarkeit der Blinker dadurch etwas beeinträchtigt, aber damit kann ich und mein TÜV leben.
Zur Zeit habe ich ja auch das normale Standlicht in den Blinker integriert, da hat mein TÜV auch nie etwas zu gesagt.
Ich würde es auch so machen, ABER: Jede Veränderung eines bauartgeprüften Teils führt zum Erlöschen der BE dieses Bauteils. Bei der Beleuchtungseinrichtung kann zudem vom Erlöschen der Gesamtbetriebserlaubnis des Fahrzeuges ausgegangen werden.
Also sei Dir dieses Risikos bewußt!