01.09.2007, 17:52
Jetzt ist die Frage, was genau du meinst - "Garantie" i. S. d. gesetzlichen Gewährleistung mit zweijähriger Dauer gegenüber dem Verkäufer oder "Garantie" als tatsächliches Garantieversprechen, wie es bspw. GM als Hersteller über den Importeur zu jeder Corvette mitgibt?
Wenn Gewährleistung, warum sollte das der Fall sein? Eine Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer(!) erwächst aus einem Kaufvertrag, sofern nicht wirksam ausgeschlossen. Mir ist nichts darüber bekannt, dass aus einer Nacherfüllung ein entsprechend neues Recht über das jeweilige Teil hervorgeht.
Wenn der Hersteller wiederum entsprechendes erklärt, was er aber rein rechtlich nicht tun muss, sieht das natürlich anders aus.
Viele Grüße
Falk
Wenn Gewährleistung, warum sollte das der Fall sein? Eine Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer(!) erwächst aus einem Kaufvertrag, sofern nicht wirksam ausgeschlossen. Mir ist nichts darüber bekannt, dass aus einer Nacherfüllung ein entsprechend neues Recht über das jeweilige Teil hervorgeht.
Wenn der Hersteller wiederum entsprechendes erklärt, was er aber rein rechtlich nicht tun muss, sieht das natürlich anders aus.
Viele Grüße
Falk