01.09.2007, 17:36
Es ist so wie ich es gesagt habe.Es spielt keine Rolle,ob der Besitzer des Fahrzeugs das
eingebaute Teil bezahlt hat,oder es im Rahmen der Garantiezeit von drei Jahren schon einmal
vom Hersteller kostenlos erneuert wurde.In jedem Falle beginnt die Ersatzteilgarantie mit
dem Zeitpunkt des Einbauens des neuen Teils.Wobei der Hersteller immer die Wahl hat,
das zuvor defekt gegangene Teil zu reparieren oder zu ersetzen.Geht das neu eingebaute
Ersatzteil wiederum innerhalb der gesetzlichen Ersatzteil Garantiezeit defekt,dann geht das
Spiel wieder von vorn los,d.h.der Kunde bekommt wiederum Kostenlos eine erneute
Reparatur.--Ich habe in einem anderen Thread vor einiger Zeit schon einmal erklärt,daß
ich in meinem Berufsleben unter anderem als Leiter der Gewährleistung eines auslän-dischenFahrzeugherstellers,und auch als Gewährleistungssachbearbeiter als eines deutschen Fahrzeug herstellers tätig war. Ihr könnt also getrost davon ausgehen,daß ich weiß,von was ich spreche! Es sei denn,die Gesetze in Bezug auf Gewährleistung hätten sich in letzter Zeit drastisch verändert,davon habe ich allerdings nichts gehört.Soweit ist zumindest mein Kenntnisstand.
Es grüsst Euch RainerR
eingebaute Teil bezahlt hat,oder es im Rahmen der Garantiezeit von drei Jahren schon einmal
vom Hersteller kostenlos erneuert wurde.In jedem Falle beginnt die Ersatzteilgarantie mit
dem Zeitpunkt des Einbauens des neuen Teils.Wobei der Hersteller immer die Wahl hat,
das zuvor defekt gegangene Teil zu reparieren oder zu ersetzen.Geht das neu eingebaute
Ersatzteil wiederum innerhalb der gesetzlichen Ersatzteil Garantiezeit defekt,dann geht das
Spiel wieder von vorn los,d.h.der Kunde bekommt wiederum Kostenlos eine erneute
Reparatur.--Ich habe in einem anderen Thread vor einiger Zeit schon einmal erklärt,daß
ich in meinem Berufsleben unter anderem als Leiter der Gewährleistung eines auslän-dischenFahrzeugherstellers,und auch als Gewährleistungssachbearbeiter als eines deutschen Fahrzeug herstellers tätig war. Ihr könnt also getrost davon ausgehen,daß ich weiß,von was ich spreche! Es sei denn,die Gesetze in Bezug auf Gewährleistung hätten sich in letzter Zeit drastisch verändert,davon habe ich allerdings nichts gehört.Soweit ist zumindest mein Kenntnisstand.
Es grüsst Euch RainerR
RaRo