01.09.2007, 13:06
Zitat:Original von RainerR
Es ist so, wie Gil es sagt.jedes neu eingebaute Ersatzteil,und das ist auch ein kpl.Motor,
hat eine gesetzliche Gewährleistung,ich glaube von 2 Jahren,bin mir da aber nicht sicher.
Wenn das neu eingebaute Ersatzteil einen Tag vor Ablauf der Gewährleistung defekt
wird,hat man Anspruch auf erneute Reparatur,diesmal innerhalb der Ersatzteil-Garantie.
Dies kann man theoretisch bis zum St.Nimmerleinstag fortführen,vorausgesetzt das
neue Ersatzteil verreckt immer innerhalb der Ersatzteil Garantiefrist.
Diese Ersatzteil-Garantie hat natürlich nichts mit der Fahrzeuggarantie von 3 Jahren zu
tun.Alles was erst nach drei Jahren,oder 100000 km, kaputt geht,hat keine Garantie.
Es grüsst Euch
RainerR
Dabei handelt es sich dann wohl eher um Gewährleistung. Eine Garantie würde einem in Zweifel wenig nutzen, kann der Garantiegeber doch (nahezu) alles vertraglich regeln bzw. ausschließen.
Die Gewährleistung beschreibt, wie hier schon oft angesprochen, nur den Zustand des Produktes beim Kauf (oder hier beim Tausch). Es wird 2 Jahre Gewähr übernommen, dass das Produkt BEIM KAUF in Ordnung war. Zur Vereinfachung gilt die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, so dass der Kunde besser gestellt ist. Hier müsste der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei Auslieferung fehlerfrei war. Nach 6 Monaten sieht es aber anders aus. Hier muss der Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat. Das dürfte nicht so einfach sein!