01.09.2007, 12:04
Es ist so, wie Gil es sagt.jedes neu eingebaute Ersatzteil,und das ist auch ein kpl.Motor,
hat eine gesetzliche Gewährleistung,ich glaube von 2 Jahren,bin mir da aber nicht sicher.
Wenn das neu eingebaute Ersatzteil einen Tag vor Ablauf der Gewährleistung defekt
wird,hat man Anspruch auf erneute Reparatur,diesmal innerhalb der Ersatzteil-Garantie.
Dies kann man theoretisch bis zum St.Nimmerleinstag fortführen,vorausgesetzt das
neue Ersatzteil verreckt immer innerhalb der Ersatzteil Garantiefrist.
Diese Ersatzteil-Garantie hat natürlich nichts mit der Fahrzeuggarantie von 3 Jahren zu
tun.Alles was erst nach drei Jahren,oder 100000 km, kaputt geht,hat keine Garantie.
Es grüsst Euch
RainerR
hat eine gesetzliche Gewährleistung,ich glaube von 2 Jahren,bin mir da aber nicht sicher.
Wenn das neu eingebaute Ersatzteil einen Tag vor Ablauf der Gewährleistung defekt
wird,hat man Anspruch auf erneute Reparatur,diesmal innerhalb der Ersatzteil-Garantie.
Dies kann man theoretisch bis zum St.Nimmerleinstag fortführen,vorausgesetzt das
neue Ersatzteil verreckt immer innerhalb der Ersatzteil Garantiefrist.
Diese Ersatzteil-Garantie hat natürlich nichts mit der Fahrzeuggarantie von 3 Jahren zu
tun.Alles was erst nach drei Jahren,oder 100000 km, kaputt geht,hat keine Garantie.
Es grüsst Euch
RainerR
RaRo