15.08.2007, 13:05
So wie ich die EU-Richtlinie verstehe bezieht sich das Ganze nur auf Neuwagen bzw. Autos ab einem bestimmten Zulassungsdatum in der Zukunft.
Hier der Link der EU-Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...01:DE:HTML
Laut Artikel 6 Satz 2 ist sogar das Befüllen von Altlanlagen ausdrücklich ausgenommen:
Zitat:
([I]2) Klimaanlagen, die in Fahrzeuge eingebaut werden, für die am 1. Januar 2011 oder danach eine Typgenehmigung erteilt wird, dürfen nicht mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von über 150 befüllt werden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von über 150 befüllt werden hiervon ausgenommen ist das Nachfüllen von diese Gase enthaltenden Klimaanlagen, die vor diesem Zeitpunkt in Fahrzeuge eingebaut worden sind.
Viele Grüße
Aron
Edit wegen: Leider bekomme ich den Link nicht zur Funktion
Hier der Link der EU-Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...01:DE:HTML
Laut Artikel 6 Satz 2 ist sogar das Befüllen von Altlanlagen ausdrücklich ausgenommen:
Zitat:
([I]2) Klimaanlagen, die in Fahrzeuge eingebaut werden, für die am 1. Januar 2011 oder danach eine Typgenehmigung erteilt wird, dürfen nicht mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von über 150 befüllt werden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von über 150 befüllt werden hiervon ausgenommen ist das Nachfüllen von diese Gase enthaltenden Klimaanlagen, die vor diesem Zeitpunkt in Fahrzeuge eingebaut worden sind.
Viele Grüße
Aron
Edit wegen: Leider bekomme ich den Link nicht zur Funktion