04.02.2003, 23:42
Hally Andy, hallo Raimund
Auf jeden Fall solltest Du auf deine Überweisung als Verwendungszweck immer genau eintragen, wofür sie ist. Also z.B.
eBay / CHEROKEE SPURVERBREIT
eBay-Art.Nr. 2401207698
Sollte dann was schiefgehen, kannst Du zumindest mit der Überweisung belegen, dass Du genau dafür gezahlt hast.
Ich habe damals übrigens mein Notebook (immerhin 3300 DM) auch per Vorkasse bezahlt gehabt, würde ich heute sicher auch nicht mehr tun.
Aber manchmal muss man halt in den sauren Apfel beissen, wenn man was unbedingt haben will oder es halt sein lassen
Gruß, Roland
![Hallo Hallo](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_kilroy.gif)
Zitat:wenn der Verkäufer Überweisung festgelegt hat und du ein Gebot abgeben hast ist dieses ein rechtsgültiger Vertrag und du bist verpflichtet Vorkasse zu leistenDas sehe ich ein bisschen anders. Dass er zahlen muss, ist klar, aber die Zahlungsart Überweisung impliziert doch nicht, dass die Zahlung per Vorkasse geleistet werden muss. Und im Angebot selbst steht kein Wort von Vorkasse. Jetzt ist halt die Frage, ob Du Dich auf eine Auseinandersetzung einlassen oder das Risiko eingehen willst.
![Augenrollen Augenrollen](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Auf jeden Fall solltest Du auf deine Überweisung als Verwendungszweck immer genau eintragen, wofür sie ist. Also z.B.
eBay / CHEROKEE SPURVERBREIT
eBay-Art.Nr. 2401207698
Sollte dann was schiefgehen, kannst Du zumindest mit der Überweisung belegen, dass Du genau dafür gezahlt hast.
Ich habe damals übrigens mein Notebook (immerhin 3300 DM) auch per Vorkasse bezahlt gehabt, würde ich heute sicher auch nicht mehr tun.
![Kopfschütteln Kopfschütteln](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/shake.gif)
Aber manchmal muss man halt in den sauren Apfel beissen, wenn man was unbedingt haben will oder es halt sein lassen
![Zwinkern Zwinkern](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_wink.gif)
Gruß, Roland