16.07.2007, 11:30
Hi Johannes,
ich kenne kein aktuelleres Gesetz, aber wenn Du einen Link oder Quellennachweis hast .
Da sind wir dann diesbezüglich ja einer Meinung, aber wie schon oben angemerkt, ist es eh viel Theorie und würde in der Praxis ganz bestimmt zu Problemen führen. Das wäre mir die "Sache" auch nicht wert.
Besonders wenn es zu Sonderleistungen des Herstellers, wie 6 oder 12 (kein) Rost-Garantie o.ä. Vielleicht habe ich die Anmerkung von JR diesbezüglich auch missverstanden, da sie vielleicht auch in diese Richtung gehend gemeint war.
Gruß
Tom
ich kenne kein aktuelleres Gesetz, aber wenn Du einen Link oder Quellennachweis hast .
Zitat: Die gesetzliche Gewährleistung bleibt erhalten, wenn der Wagen nach Herstellervorschrift gewartet worden ist. Wo das passiert ist dabei unerheblich.
Da sind wir dann diesbezüglich ja einer Meinung, aber wie schon oben angemerkt, ist es eh viel Theorie und würde in der Praxis ganz bestimmt zu Problemen führen. Das wäre mir die "Sache" auch nicht wert.
Besonders wenn es zu Sonderleistungen des Herstellers, wie 6 oder 12 (kein) Rost-Garantie o.ä. Vielleicht habe ich die Anmerkung von JR diesbezüglich auch missverstanden, da sie vielleicht auch in diese Richtung gehend gemeint war.
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.