16.07.2007, 10:44
Sorry Tom, aber das stimmt nicht!
Die freie Werkstattwahl gilt nur dann, wenn nicht der Hersteller sondern das vertreibende Autohaus die gesetzliche Gewährleistung geben - so wird es mittlerweile von den meisten Herstellern praktiziert.
Wenn es explizit eine echte "Herstellergarantie" gibt, kann der Hersteller die Werkstattbindung nach wie vor in den Garantiebedingungen festlegen.
Gruß
JR
Die freie Werkstattwahl gilt nur dann, wenn nicht der Hersteller sondern das vertreibende Autohaus die gesetzliche Gewährleistung geben - so wird es mittlerweile von den meisten Herstellern praktiziert.
Wenn es explizit eine echte "Herstellergarantie" gibt, kann der Hersteller die Werkstattbindung nach wie vor in den Garantiebedingungen festlegen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!