31.01.2003, 14:11
Hallo,
eine Freigabe des Fahrzeugherstellers ist nicht nötig !
Zum Beispiel ist mein Smart CDI seitens des Herstellers nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen, trotzdem wurde die AHK mit entsprechendem TÜV-Gutachten problemlos eingetragen.
Gruß Harald
eine Freigabe des Fahrzeugherstellers ist nicht nötig !
Zum Beispiel ist mein Smart CDI seitens des Herstellers nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen, trotzdem wurde die AHK mit entsprechendem TÜV-Gutachten problemlos eingetragen.
Gruß Harald