10.06.2007, 12:24
Zitat:Original von UncleRobb
Heute nachmittag hat es endlich mal wieder in NRW geregnet und ich habe diese Gelegenheit genutzt und zur Illustration dieses Threads einen kleinen Film gedreht (klick).
Kleiner Hinweis. Am Endes des Parkplatzes ist eine Einmündung, wahrscheinlich von dem PKW-Parkplatz kommend. Hier gilt Rechts vor Links...
Auch:
Zitat:Tatsächlich ist auf Parkplätzen stets brems- und anhaltebereit zu fahren, ganz im Sinne das § 3 I StVO. Das OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf hielt 20 km/h für zu schnell. Ähnlicher Meinung das OLG Oldenburg, Hamm