05.06.2007, 14:53
Ich will mal einwerfen, was die StVO zum Thema "Nässe" sagt. Da gibt es nämlich das Zeichen 114 "Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz"
und die entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV) lautet:
Dem entsprechend sieht man auf der Autobahn oft diese Zeichenkombination:
Bei nasser Straße halte ich diese Geschwindigkeitsbeschränkung strikt (mit 10 km/h Toleranz) ein und werde üblicherweise von vielen Fahrzeugen überholt.
Wenn ich also die VvV der StVO richtig interpretiere, dann muss außerorts ein entsprechendes Warnschild aufgestellt sein, wenn entweder der Fahrbahnbelag bei Nässe nicht griffig ist oder wenn "wegen der Anlage [...] der Straße" bei Nässe z.B. wegen Pfützenbildung eine Gefahr besteht. D.h. wenn weder Warnschild noch Geschwindigkeitsbeschränkung existieren dann kann ich davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag auch bei Nässe genügend griffig ist um relativ schnell unterwegs sein zu können. Natürlich bin ich bei Nässe trotzdem besonders vorsichtig und ich verlasse mich auch nicht blind darauf, dass dort, wo ein Verkehrsschild hingehört, auch tatsächlich eins ist.
Was haltet Ihr davon?
Gruß, Robert
und die entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV) lautet:
Zitat:I. Das Zeichen ist nur aufzustellen, wo der Verkehrsteilnehmer die bei Nässe oder Verschmutzung (z. B. durch angeschwemmtes Erdreich in Einschnitten) mangelnde Griffigkeit des Fahrbahnbelags trotz angemessener Sorgfalt nicht ohne weiteres erkennen kann. Ein Wechsel des Fahrbahnbelags gibt in der Regel dazu noch keinen Anlas. Geht aber ein griffiger Belag in einen bei Nässe rutschgefährlichen über, so bedarf es jedenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften der Warnung.
II. Wo Schleudergefahr nicht wegen mangelnder Griffigkeit des Fahrbahnbelags bei Nässe oder Schmutz entstehen kann, sondern wegen der Anlage oder der Führung der Straße, ist mit anderen Mitteln zu helfen, z. B. durch Beschränkung der Geschwindigkeit (Zeichen 274) oder durch Aufstellen eines Zeichens "Kurve" (Zeichen 103 ff.).
Dem entsprechend sieht man auf der Autobahn oft diese Zeichenkombination:
Bei nasser Straße halte ich diese Geschwindigkeitsbeschränkung strikt (mit 10 km/h Toleranz) ein und werde üblicherweise von vielen Fahrzeugen überholt.
Wenn ich also die VvV der StVO richtig interpretiere, dann muss außerorts ein entsprechendes Warnschild aufgestellt sein, wenn entweder der Fahrbahnbelag bei Nässe nicht griffig ist oder wenn "wegen der Anlage [...] der Straße" bei Nässe z.B. wegen Pfützenbildung eine Gefahr besteht. D.h. wenn weder Warnschild noch Geschwindigkeitsbeschränkung existieren dann kann ich davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag auch bei Nässe genügend griffig ist um relativ schnell unterwegs sein zu können. Natürlich bin ich bei Nässe trotzdem besonders vorsichtig und ich verlasse mich auch nicht blind darauf, dass dort, wo ein Verkehrsschild hingehört, auch tatsächlich eins ist.
Was haltet Ihr davon?
Gruß, Robert
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Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")