11.04.2007, 11:29
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Unter einem Individuum (lat.: unteilbar, aber auch nicht zu Teilendes) versteht man etwas Einzelnes in seiner Gesamtheit mit allen Eigenheiten und Eigenarten, die in ihrem Gesamtgefüge wiederum bestimmend sind für seine Individualität. Es bezeichnet also das räumlich und qualitativ einmalige Einzelwesen (seltener auch Einzelding).
Unter einem Individuum (lat.: unteilbar, aber auch nicht zu Teilendes) versteht man etwas Einzelnes in seiner Gesamtheit mit allen Eigenheiten und Eigenarten, die in ihrem Gesamtgefüge wiederum bestimmend sind für seine Individualität. Es bezeichnet also das räumlich und qualitativ einmalige Einzelwesen (seltener auch Einzelding).