01.04.2007, 14:02
hallo leute,
ich hab mal den thread mitgelesen und abgewartet
jetzt, nach dem ende darf ich auch mal was sagen
zuvor : ich bitte darum reine sachlichkeit walten zu lassen und nicht gleich anzugreifen, nur weil ich die mehrheitsmeinung nicht stütze
zuvor II : ich habe selbst die örtliche IMO-waschstrasse bis zum abriss fast 14 jahre lang betrieben, ca. 40.000 autos/jahr- also ne menge erfahrung damit
diverse klagen und prozesse, ca. 10x / jahr ....nie unterlegen ( !! )
d.h. alle von mir besichtigten und beurteilten und abgewiesenen schäden sind trotz einschaltung von anwälten und klagen und entsprechenden gerichtsgutachterlichen hinzuziehungen zu lasten der jeweiligen kunden ausgegangen
ich selbst hatte eigentlich nie fahrzeuge, die ich in meiner waschstrasse waschen konnte
meine jetzige geiger mit fast 2,20 ist auch nicht waschstrassentauglich
ich bin bekannt für meine klare art und nehme auch dafür nachteile in kauf
das wiegt sich dadurch auf, dass ich für alle die mich kennen ein immer kalkulierbarer gegenüber bin
zur sache : mir erschließt sich nicht wie man mit einem solchen fahrzeug überhaupt in eine WS fahren kann
sowohl die breitreifen/felgen sind im förderband gefährdet als auch die karosserie an sich
inwieweit die maßangaben für zulässige WS-benutzung zutreffen kann ich nicht beurteilen
sicher ist, dass einerseits der halter gehalten ist sein fahrzeug zu schützen
und andererseits das WS-personal ebenfalls sorgfaltspflichten hat
die beschriebene verweisung auf altschäden ist sicher rechtens und nicht ungewöhnlich
anfa = absetzung neu für alt
also durch die ganzlackierung ( im anstehenden fall) erhält der besitzer einen vorteil, da selbst tuschierte schäden mitbehoben werden
das ist völlig normal
wenn du einen frontschaden gerade hattest, totalschaden, und bevor dein wagen abgeschleppt wird noch einer hinten drauffährt, bekommst du auch nicht zweimal geld, denn totalschaden ist schon totalschaden
wenn also der bumper bereits schäden aufweist, aussbesserungen sichtbar sind, erhält der besitzer durch fachmännisches überlackieren einen vorteil
das ist leider so
und dieser vorteil wird in abzug gebracht
wäre der vorschaden nicht mehr sichtbar instandgesetzt, wäre die kalkulation auch bedeutend besser
in solchen fällen würde ich tatsächlich auf die betriebsgefahr, auf die ich in solchem rahmen nicht genauer eingehen möchte, abstellen/ rückgriff nehmen
seid mir net bös : aber wer solches übermaßiges auto fährt hat in einer normalen waschstrasse nichts zu suchen
seht ihr, so unterschiedlich kann dat gleiche ding beurteilt werden
schlachtet mich jetzt
aber ich bleibe bei meiner auffassung
schon ein breiter, tiefgelegter dreier-bümf hat in einer WS nichts zu suchen
was erst ne CORVETTE ?!!
arivederci
ich hab mal den thread mitgelesen und abgewartet
jetzt, nach dem ende darf ich auch mal was sagen
zuvor : ich bitte darum reine sachlichkeit walten zu lassen und nicht gleich anzugreifen, nur weil ich die mehrheitsmeinung nicht stütze
zuvor II : ich habe selbst die örtliche IMO-waschstrasse bis zum abriss fast 14 jahre lang betrieben, ca. 40.000 autos/jahr- also ne menge erfahrung damit
diverse klagen und prozesse, ca. 10x / jahr ....nie unterlegen ( !! )
d.h. alle von mir besichtigten und beurteilten und abgewiesenen schäden sind trotz einschaltung von anwälten und klagen und entsprechenden gerichtsgutachterlichen hinzuziehungen zu lasten der jeweiligen kunden ausgegangen
ich selbst hatte eigentlich nie fahrzeuge, die ich in meiner waschstrasse waschen konnte
meine jetzige geiger mit fast 2,20 ist auch nicht waschstrassentauglich
ich bin bekannt für meine klare art und nehme auch dafür nachteile in kauf
das wiegt sich dadurch auf, dass ich für alle die mich kennen ein immer kalkulierbarer gegenüber bin
zur sache : mir erschließt sich nicht wie man mit einem solchen fahrzeug überhaupt in eine WS fahren kann
sowohl die breitreifen/felgen sind im förderband gefährdet als auch die karosserie an sich
inwieweit die maßangaben für zulässige WS-benutzung zutreffen kann ich nicht beurteilen
sicher ist, dass einerseits der halter gehalten ist sein fahrzeug zu schützen
und andererseits das WS-personal ebenfalls sorgfaltspflichten hat
die beschriebene verweisung auf altschäden ist sicher rechtens und nicht ungewöhnlich
anfa = absetzung neu für alt
also durch die ganzlackierung ( im anstehenden fall) erhält der besitzer einen vorteil, da selbst tuschierte schäden mitbehoben werden
das ist völlig normal
wenn du einen frontschaden gerade hattest, totalschaden, und bevor dein wagen abgeschleppt wird noch einer hinten drauffährt, bekommst du auch nicht zweimal geld, denn totalschaden ist schon totalschaden
wenn also der bumper bereits schäden aufweist, aussbesserungen sichtbar sind, erhält der besitzer durch fachmännisches überlackieren einen vorteil
das ist leider so
und dieser vorteil wird in abzug gebracht
wäre der vorschaden nicht mehr sichtbar instandgesetzt, wäre die kalkulation auch bedeutend besser
in solchen fällen würde ich tatsächlich auf die betriebsgefahr, auf die ich in solchem rahmen nicht genauer eingehen möchte, abstellen/ rückgriff nehmen
seid mir net bös : aber wer solches übermaßiges auto fährt hat in einer normalen waschstrasse nichts zu suchen
seht ihr, so unterschiedlich kann dat gleiche ding beurteilt werden
schlachtet mich jetzt
aber ich bleibe bei meiner auffassung
schon ein breiter, tiefgelegter dreier-bümf hat in einer WS nichts zu suchen
was erst ne CORVETTE ?!!
arivederci