30.03.2007, 20:10
Zitat:spätere Autos mit dieser farbe zu genehmigen, bewegt sich allerdings damit auf sehr dünnem Eis. Genauso so wie der Fahrer.
@ Fränk,
warum bewege ich mich als Fahrer damit auf dünnem Eis?
Bei unsere 72'er hat der TüVler die roten hi. per Ausnahmegen. genehmigt und die Zulassungsstelle hat die Genehm. auch in die Papiere übernommen.
Kann man mich haftbar machen wenn zwei "Behörden" ihre Arbeit nicht korrekt erledigen?
Mir ist das jetzt eh neu mit dem Datum 01.01.70 und den roten Blinkern.
Dann fahren ja etliche CB C3 illegal duch die Lande!
Gruß
Olly