23.03.2007, 21:51
Kann mir nicht vorstellen das bei Einbau von Orininool GM Ersatzteilen eine Eintragung notwendig ist, auch wenn diese nicht ab Werk verbaut wurden. Z.B. Bremsen, oder ein Z51 Fahrwerk in ein FE1 werksmässig ausgestattetes Modell (Umrüsten auf Z51 Federn, Dämpfer und Stabis)...
Sicher ist dies auch kaum für einen TÜV Prüfer zu erkennen. Es sei denn er kennt die Durchmesser der einzelnen Stabis für die verschiedenen Modelljahre. Und auch da kann ja ein Z51 schon ab Werk als Option verbaut gewesen sein... achso, er könnte den Ausstattungsaufkleber mit den Optionscodes überprüfen
war nur ein Scherz...
Grüße
Jochen
Sicher ist dies auch kaum für einen TÜV Prüfer zu erkennen. Es sei denn er kennt die Durchmesser der einzelnen Stabis für die verschiedenen Modelljahre. Und auch da kann ja ein Z51 schon ab Werk als Option verbaut gewesen sein... achso, er könnte den Ausstattungsaufkleber mit den Optionscodes überprüfen
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Grüße
Jochen