23.01.2007, 23:10
Zitat:Original von wing-one
vielen Dank für die Kopie, werde sie im März mit in die Werkstatt nehmen.
Mal sehen vielleicht habe ich Glück und bekomme die Anlage eingetragen.
Eine Kopie bringt rein gar nichts, weil eine Kopie keine gültige Prüfgrundlage darstellt.
Eine Kopie könnte etwas bringen, wenn sie Hinweise auf ein gültiges Teilegutachten etc. enthält. Du brauchst also keine Kopie von irgendetwas (das könntest Du von überall her bekommen, zum Beispiel von Deinem eigenen Computer) sondern das zugehörige Teilegutachten...
Nur weil irgendein Prüfer sich mal beim Eintragen vertan hat (zum Beispiel aus Unwissenheit über die aktuelle Rechtslage, oder weil ihn gerade das Licht geblendet hat, oder warum auch immer) ist dies noch lange kein Grund für den nächsten Prüfer dies auch zu tun und Rechtsvorschriften zu missachten.
Frage beim TÜV nach welcher Weg zu gehen ist, dann weißt Du Bescheid und kannst Dich darauf einstellen.
Viel Erfolg
68er