18.12.2006, 13:12
Ohne die Details der Herstellergarantie zu kennen, würde ich mich selbst darauf nicht verlassen wollen. Eine Garantiezusage beinhaltet oft Einschränkungen. Garantiezusagen kann ein Hersteller quasi beliebig formulieren. Auch kann man aus diesen in der Regel kaum greifbare Rechte herleiten. Das setzen von Fristen unter Androhung von Wandlung oder Minderung ist nur aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung möglich. Allerdings ist man hier nach dem 6. Monat in der Beweislast, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vorhanden war. Das kann fallweise nicht ganz einfach sein. Im ersten Halbjahr fällt diese Diskussion weg und der Käufer kann seine Rechte (falls erforderlich) auch mit Druck durchsetzen.
Ein ähnliches Thema gab es bereits bei den C5-Felgen. Wie unterschiedlich hier die Herstellergearantie ausgelegt wurde, kann man soweit ich mich erinnere auch hier im Forum nachlesen.
Sicher steht man auch später nicht völlig nakt da und hat Möglichkeiten die Garantie und Gewährleistung zu nutzen. Will der Gegenüber aber nicht, wird es anstrengend.
Ein ähnliches Thema gab es bereits bei den C5-Felgen. Wie unterschiedlich hier die Herstellergearantie ausgelegt wurde, kann man soweit ich mich erinnere auch hier im Forum nachlesen.
Sicher steht man auch später nicht völlig nakt da und hat Möglichkeiten die Garantie und Gewährleistung zu nutzen. Will der Gegenüber aber nicht, wird es anstrengend.