12.12.2006, 12:17
Zitat:Original von Rüddy
Eine Beitragserhöhung liegt aber nur vor, wenn bei gleicher
Typklasseneinstufung ein teurerer Tarif verlangt wird. - Richtig?
Hallo Rüddy,
oder wenn folgende Situation vorliegt:
Zitat: Wenn Sie den 30.11. für eine ordentliche Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung verpasst haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen von Ihrem Sonder-Kündigungsrecht Gebrauch machen:- Der Beitrag ist gestiegen, oder
- Die Versicherung wird durch geänderte Typ- oder Regionalklasse teurer
Quelle: Infomail Autoscout24 v. 05.12.2006
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.