10.11.2006, 13:12
Zitat:Original von Franky
Hallo Alex,
erst einmal willkommen hier im Forum. Vielleicht hilft Dir das ja weiter...
Eine wesentlich verbesserte Zweitwagenregelung gibt es nach Tarifbedingungen noch bei folgenden Versicherern:
Condor/Optima
wie Erstfahrzeug, maximal aber SF8 (50%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Beide Fahrzeuge dürfen nur vom VN und Partner gefahren werden.
BaslerSecuritas
Staffelregelung, maximal aber SF11 (40%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Janitos (Gothaer Tochter), Direktversicherer
wie Erstfahrzeug, maximal aber SF10 (40%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und sonstigen gefahren werden.
Mecklenburgische
Staffelregelung, maximal aber SF9 (45%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Direct Line, Direktversicherer
wie Erstfahrzeug
Erstfahrzeug muss nicht dort versichert werden
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Kaskoversicherung für ältere Fahrzeuge u.U. nicht möglich.
Alles natürlich ohne Gewähr Viel Erfolg beim Verhandeln...
Viele Grüße
Frank
Danke, Frank, sehr nützlich ! (Auch wenn ich nicht der Alex bin, der angesprochen war. )
Ergänzen / aktualisieren möchte ich folgende Versicherungen:
Asstel:
Zweitwagen kann wie Erstfahrzeug eingestuft werden, bis SF27.
Vorsicht: Halter muss gleich Versicherungsnehmer sein !
Außerdem scheinen die ein komische Klausel zu haben, dass die SFS Einstufung des Zweitwagen des vorherigen Versicherers übernommen werden muss. Nur bei einer Neuzulassung kann die gleiche Einstufung beantragt werden.
Axa:
Immerhin Einstufung des Zweitwagens in SF3.
Ansonsten keine weiteren Bedingungen.
Janitos:
Zweitwagen kann wie Erstfahrzeug eingestuft werden, bis max SF25.
KarstadtQuelle:
Zweitwagen kann wie Erstfahrzeug eingestuft werden, bis max SF25.
Irgendwie muss man bei denen aber schon Kunde sein.
Kravag:
Zweitwagen kann wie Erstfahrzeug eingestuft werden, bis max SF25.
Nürnberger Garanta:
Immerhin Einstufung des Zweitwagens in SF3.
Öffentliche Oldenburg:
Immerhin Einstufung des Zweitwagens in SF3.
Optima:
Zweitwagen kann wie Erstfahrzeug eingestuft werden, bis max SF8.
ÖSA:
Immerhin Einstufung des Zweitwagens in SF3.
Saarland:
Immerhin Einstufung des Zweitwagens in SF3.
Universa:
Immerhin Einstufung des Zweitwagens in SF3.
VHV
Zweitwagen kann wie Erstfahrzeug eingestuft werden, bis max SF25.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Quelle ist übrigens: test.de
Gruß, Alex
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Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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